Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

Sportbereich KOMM GmbH & Co KG: Tennishalle, Squashcourts und Kegelbahnen

 

 

 

Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist die Objekt-/Hallenordnung, die in den Umkleiden aushängt.

 

Die Einhaltung der Objekt-/Hallenordnung ist verbindlich – die Nichteinhaltung kann zum Ausschluss vom Sportbetrieb und Objektverbot führen. Hallenverbot kann vom der Geschäftsleitung der KOMM GmbH & Co KG ausgesprochen werden.

 

 

 

Die Sporteinrichtungen können grundsätzlich von jedem zum Zwecke des jeweiligen Sports gemietet werden. Eine Mitgliedschaft in einem Tennisverein oder sonstigem Sportverein ist nicht erforderlich. Die Sportstätten-Nutzung und deren Zugang geschehen in Eigenverantwortung und auf eigene Gefahr und setzen die Anerkennung der AGB verbindlich voraus.

 

 

 

Wird dem Eintrag in den Belegungsplan von der Geschäftsleitung nicht widersprochen bzw. wird die telefonische, mündliche, online getätigte oder schriftliche Anmeldung von der Geschäftsleitung oder Erfüllungsgehilfen bestätigt, gilt/gelten die Hallenstunde(n) als gebucht und sind auch dann zu bezahlen, wenn nicht gespielt wird, es sei denn, es wird einvernehmlich eine andere Vereinbarung getroffen.

 

 

 

Gutscheine behalten ihre Gültigkeit entsprechend der vereinbarten Fristen.

 

Nicht gespielte Stunden werden nicht rückvergütet und können bis zum Start der folgenden Saison abgespielt werden.

 

Die Bezahlung hat grundsätzlich vor Spielbeginn zu erfolgen.

 

 

 

Abogebühren sind vor der ersten Spielstunde in voller Höhe zu bezahlen. Eine Gebührenerhöhung während der Saison ist für Abo-Inhaber ohne Auswirkung. Außerdem ist die Buchung von Tennis-, Squash- oder Kegelstunden online möglich. Getätigte Online-Buchungen sind verbindlich und kostenpflichtig, sofern nicht wieder Mindestens 24 Stunden vor Spielbeginn storniert wird.

 

 

 

Die KOMM GmbH & Co. KG haftet nicht bei Spielausfall durch höhere Gewalt.

 

Ist das Objekt länger als 6 Wochen nicht spielbereit, so steht dem Abo-Inhaber ein

 

außergewöhnliches Kündigungsrecht zu.

 

 

 

Die Datenschutzerklärung der KOMM GmbH & Co. KG kann auf der Homepage www.kommwf.de nachgelesen werden.


 

 

OBJEKT/Hallenordnung KOMM

 

FÜR DEN SPORTBETRIEB

 

 

 

1.     Der Zutritt zu den Tennisplätzen, Squashcourts und Kegelbereichen (Anläufe) ist nur mit sauberen entsprechenden Sportschuhen erlaubt.

 

Wenn Sie sich in den Umkleiden umziehen, wird kein Straßenschmutz in die Tennis- und Squashcourts getragen. Straßenschuhe bitte grundsätzlich in den Umkleiden aufbewahren.

 

 

 

a) Der Zutritt zur Tennishalle ist nur in Sportbekleidung und mit Hallenturnschuhen mit hellen und glatten Sohlen gestattet.

 

b) Der Zutritt zu den Squashcourts ist ebenfalls nur in Sportbekleidung und sauberen Hallenturnschuhen zulässig

 

c) Die Kegelräume dürfen mit Straßenschuhen betreten werden. Der Zutritt zu den Anläufen ist allerdings nur mit sauberen Turnschuhen gestattet.

 

 

 

2.     Das Rauchen ist nur im dafür vorgesehenen Raucherbereich erlaubt.

 

 

 

3.     „Eingefärbte Getränke“ dürfen nicht in den Umkleiden und in der Tennishalle verzehrt werden.

 

Selbstmitgebrachte Getränke dürfen nur während der sportlichen Betätigung verzehrt werden. Ansonsten gilt für alle Bereiche der KOMM GmbH & Co. KG, dass keine selbstmitgebrachten Getränke verzehrt werden dürfen

 

 

 

4.     Bitte achten Sie auf Ihre Garderobe und auf Wertgegenstände insbesondere Bargeld, Kreditkarten und Schmuck. Für das Abhandenkommen von Kleidung und anderen Gegenständen können wir selbstverständlich keine Haftung übernehmen. Auch für Gegenstände, die aus den Spinden abhandenkommen übernimmt die KOMM GmbH & Co KG keine Haftung.

 

 

 

5.     Für alle Fragen, Anregungen und Buchungen steht Ihnen die KOMM GmbH & Co KG, Schweigerstr. 8, 38302 Wolfenbüttel, Telefon: 05331/73951, Mail: info@kommwf.de gerne zur Verfügung.

 

 

 

 

 

Wir wünschen Ihnen viel Spaß und Freude beim Tennis, Squash und Kegeln!

 

Ihr Team vom KOMM